Gutachtenarten

Gutachten über Verkehrswerte werden in der Praxis in unterschiedlichen Umfängen gebraucht.

Zu Anlässen, bei denen eine juristische Überprüfung zu erwarten ist, werden umfangreiche Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erstellt, die einen hohen Anspruch haben:

Diese Gutachten müssen dem nicht-sachkundigen Dritten ermöglichen, lediglich durch Lesen des Gutachtens ein genaues Bild vom Bewertungsobjekt zu erhalten, sowie die Ermittlung des Verkehrswertes  Schritt für Schritt nachvollziehen zu können.

Andere Auftraggeber brauchen diesen Umfang eines Gutachtens nicht. In der Ankaufsberatung ist es häufig so, dass Interessenten der fachmännische Blick und eine Aussage zum Wert ausreicht. Auch Eigentümer kommen auf uns zu, die ohne konkrete Verkaufsabsicht wissen wollen, mit welchem Erlös bei einer Vermarktung zu rechnen ist. Diesen reicht die überschlägige Wertermittlung aus.

Storck Immowert versucht, diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Sprechen Sie uns an, um ein konkretes Angebot für die von Ihnen gewünschte Dienstleistung zu erhalten.

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